Prüfungsordnung Hundeführerschein sowie Sachkundeprüfung nach IBH Richtlinien

Prüfungsordnung zum Hundeführerschein nach IBH e.V. Richtlinien

  1. Zugelassen zur Hundeführerscheinprüfung/Verhaltensprüfung nach IBH e.V. Richtlinien sind alle Mensch-Hund-Teams, welche den Hundeführerschein nach IBH e.V. Richtlinien ablegen möchten. Zur praktischen Prüfung muss der Nachweis einer bestandenen theoretischen Sachkundeprüfung erbracht werden. Das Mindestalter des Hundes ist 12 Monate. Das empfohlene Mindestalter der Bezugsperson ist 16 Jahren.
  2. Hunde, die an einer Erkrankung leiden oder ein Handicap haben sind dann von der Prüfung ausgeschlossen, wenn diese Erkrankung oder dieses Handicap während der Prüfung eine unzumutbare Belastung für den Hund darstellen oder eine Prüfung unsinnig erscheinen lassen würde. Die Entscheidung über die Prüfungszulassung trifft im Einzelfall der Prüfer.
  3. Es ist zu verhindern, dass der zu prüfende Hund während der Prüfung unter dem Einfluss von Sedativa oder anderen bewusstseinsverändernden Medikamenten steht. Wäre dies der Fall, würden Hund und Bezugsperson von der Prüfung ausgeschlossen.
  4. Eine Bezugsperson des zu prüfenden Hundes hat diesen durch die Prüfung zu führen. Ein Handling durch fremde, dem Hund nicht vertraute Personen ist nicht gestattet, da dies das Verhalten des Tieres verändern kann und somit die Ergebnisse der abgefragten Prüfungselemente in Frage stellt.
  5. Die in der Prüfung eingesetzten Hunde und Hilfspersonen sollten dem zu prüfenden Hund unbekannt sein. Trainingspartner oder Familienangehörige des zu prüfenden Mensch-Hund-Teams sind als Figuranten von der Prüfung ausgeschlossen.
  6. Die Verwendung von Hör- und Sichtzeichen durch die Bezugsperson ist ausdrücklich erlaubt und wird als sinnvoll erachtet.
  7. Besonderes Augenmerk wird während der gesamten Prüfung auf den umsichtigen und sachkundigen Umgang mit dem Hund durch die Bezugsperson gelegt, als auch auf die Einschätzung der Mensch-Hund-Beziehung. Das Verhalten des Hundes gegenüber seiner Bezugsperson sowie der Umgang des Menschen mit seinem Hund in den jeweiligen Situationen werden über den gesamten Prüfungszeitraum beobachtet und gewertet.Der Hund soll sich positiv motiviert zeigen und aufmerksam interessiert sein. Nicht gewünscht ist bedrohliches oder ängstigendes Verhalten seitens der Bezugsperson gegenüber dem Hund. Ein solches Verhalten wird einmalig verwarnt und führt im wiederholten Fall zum Ausschluss. In besonderen Härtefällen kann auch ohne vorherige Abmahnung der Ausschluss von der Prüfung erfolgen (vgl. Abs. 7 und 8).
  8. In der Hundeführerscheinprüfung/Verhaltensprüfung nach IBH e.V. Richtlinien dürfen keinerlei Halsbänder, Leinen oder sonstige Hilfsmittel zum Einsatz kommen, die dem Hund Schmerzen zufügen oder ihn stark verängstigen. Keinesfalls zugelassen sind somit Halsungen wie Stachelhalsband, Kettenwürger, Kettenhalsbänder, Moxxonleine, Elektroreizgeräte etc. Der Leinenruck als Führhilfe ist nicht akzeptabel. Die Hundeführerscheinprüfung nach IBH e.V. Richtlinien wird ausschließlich bei Hunden vorgenommen, die entweder ein Brustgeschirr oder ein breites Halsband ohne Zugvorrichtung tragen. Als Belohnung für den Hund dürfen alle situationsangemessenen Verstärker genutzt werden. Futterbelohnung ist ausdrücklich erlaubt. Hat ein Hund ein Signal nicht gleich verstanden oder ausgeführt, darf es wiederholt werden.
  9. Schläge, Prügel oder Tritte sowie das Anschreien des Hundes und sonstige Misshandlungen führen zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung und können gegebenenfalls eine Strafanzeige wegen Tierquälerei nach sich ziehen.
  10. Sollten sich im Verlauf der Prüfung Situationen ergeben, die den Verlauf der Prüfung stark beeinträchtigen oder unmöglich machen, liegt es im Ermessen des Prüfers die Prüfung abzubrechen. Ist der Hund erschöpft oder zeigt sich zu sehr gestresst, kann in Absprache mit dem Prüfer eine Pause eingelegt werden.
  11. Den Anweisungen des Prüfers ist Folge zu leisten.
  12. Der Sachkundenachweis (schriftliche Prüfung) wird von einem Mitglied des IBH e.V. (mit Eidesstattlicher Erklärung) abgenommen und durch einen vom IBH e.V. zugelassenen Prüfer kontrolliert. Die praktische Prüfung kann nur direkt von einem IBH e.V. zugelassenen Prüfer abgenommen werden. Dieser Prüfer darf nicht der Ausbilder der Hunde sein.
  13. Nach einer bestandenen schriftlichen Prüfung (Gültigkeit 3 Jahre) erfolgt die Zulassung zur praktischen Prüfung. Die schriftliche Prüfung kann auch ohne praktische Prüfung abgelegt werden. In einigen Bundesländern und Kommunen wurde bereits der Hundeführerschein und/oder Sachkundenachweis nach IBH e.V. Richtlinien anerkannt.
  14. Die praktischen Prüfungen werden einzeln durchgeführt. Die Prüfung in den einzelnen praktischen Bereichen sollte insgesamt nicht länger als 60 Minuten dauern.
  15. Abschließende Beurteilung: Jedes Mensch-Hund-Team erhält nach bestandener Prüfung ein Zertifikat, sowie eine schriftliche allgemeine Beurteilung der Prüfung. Auch wenn ein Hund ein Problempotential erkennen lässt, kann das Mensch-Hund-Team die Prüfung bestehen, wenn die Bezugsperson durch sein Wissen und seinen Umgang mit dem Tier zeigt, dass er um die Probleme seines Hundes weiß, sich entsprechend verhält und dadurch eine Gefährdung oder Belästigung seiner Umgebung ausschließt.

Stand 09.2016